Mit jedem Menschen stirbt eine Welt.
                                                                       Gerhart Hauptmann

Viele Menschen wählen heute eine Urnenbestattung, aber auch die traditionelle Sargbestattung kann beauftragt werden. 

Dabei kommt es auf die Wünsche der Verstorbenen und der Hinterbliebenen an, welche Bestattungsform Sie wählen möchten. 

Auch die Wahl des Friedhofes, Ruheforstes oder Friedwaldes legen Sie mit uns im Gespräch fest. 

 

Beisetzung im Ruheforst

Der nächstgelegene Ruheforst befindet sich auf der Insel Usedom, nahe der Stadt Usedom. Ein altgewachsener Wald mit vielen Buchen bietet dort die letzte Ruhestätte direkt in der Natur, verbunden mit den Jahreszeiten. 

 

Etwas weiter gelegen sind der Ruheforst Abtshagen oder der Friedwald Pansevitz auf der Insel Rügen. 

Was ist im Sterbefall zu tun?
 

Wenn der Tod zu Hause eintrat, kontaktieren Sie bitte zunächst den Notarzt (112) oder den Hausarzt, um den Tod offiziell festzustellen und den Totenschein zu erhalten. 

Anschließend kontaktieren Sie bitte das Bestattungshaus - egal zu welcher Zeit. 

 

Kann ich den Bestatter wählen?
 

Hinterbliebene haben immer das Recht, das Bestattungshaus ihres Vertrauens selbst zu bestimmen, unabhängig davon, in welchem Bundesland der Todesfall eingetreten ist oder wo der Verstorbene zunächst versorgt wurde.

Auch wenn in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein bestimmter Bestatter genannt wird, sind Angehörige nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

Auch Überführungen Ihres verstorbenen Angehörigen können bei uns beauftragt werden. 

 

 

Was kostet eine Beerdigung?
 
 

Die Kosten einer Beerdigung setzen sich aus vielen verschiedenen Kosten zusammen, deshalb erstellen wir gern ein kostenloses Angebot.

Wichtig für die Kosten sind:

Sarg- oder Urnengrab?

Wahl des Sarges/ der Urne

Wahl des Friedhofes/ Reederei/ Friedwald 

Gerade bei Friedhöfen gibt es sehr unterschiedliche Gebührenordnungen. 

Trauerfloristik

Trauerfeier

Wir erklären die einzelnen Posten transparent und verständlich und erstellen Ihr persönliches Angebot.

 

 

 

Welche Regeln gelten in M-V ?
 
 

Das Bestattungswesen ist Ländersache und so sind alle gesetzlichen Regeln im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bestattungsgesetz - BestattG M-V)
Vom 3. Juli 1998 enthalten.

Kann ich meine Beerdigung zu Lebzeiten planen?

Ja, Sie können Ihre eigene Beerdigung im Voraus planen

Durch eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag legen Sie die Bestattungsart (Erd-/Feuer-/Seebestattung), Trauerfeier, Musik und Grabgestaltung fest. Dies entlastet Angehörige finanziell und organisatorisch, ein Vertrag mit dem Bestatter schafft Verbindlichkeit und bringt Ruhe. 

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